Kants Unterscheidung zwischen Wahrnehmungs- und Erfahrungsurteilen

2011/12/31

In den Prolegomena erhält die Unterscheidung zwischen Wahrnehmungsurteilen und Erfahrungsurteilen eine tragende Rolle für die Erläuterung von synthetischen Urteilen a priori der reinen Naturwissenschaft: Wahrnehmungsurteile sind solche, die nur eine sinnlich gegebene Beziehung auf das Subjekt zum Ausdruck bringen und sind, aufgrund ihrer Untrüglichkeit, im engeren Sinne nicht wahrheitsfähig, sondern stehen vielmehr unter der Bedingung der Wahrhaftigkeit des urteilenden Subjekts (“der Stein erscheint mir als warm”); Erfahrungsurteile hingegen bringen einen objektiven Geltungsanspruch zum Ausdruck und sind daher wahrheitsfähig (“der Stein ist warm”). (Anm.: Zur Vereinfachung habe ich etwas andere Beispiele als Kant gewählt, die jedoch analog funktionieren – Kant nennt als Beispiel ein Kausalitätsurteil, ich bevorzuge stattdessen ein basaleres kategorisches Urteil; der dabei verwendete subjektivierende Begriff des Erscheinens ist allerdings nicht der kantische Begriff von Erscheinung.)

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie dem Skeptizismus ein unveräußerliches Recht zugesteht: Der Skeptiker kann Urteile immer als Wahrnehmungsurteile auffassen und sich so gegen alle Anfechtungen wehren: “Der Sinn, den ich mit meinem Urteil verbinde, ist rein subjektiv gemeint, also nur bezogen darauf, wie mir etwas erscheint – meine Anwendung der Kategorien im Urteil ist also bloß logisch, nicht transzendentallogisch gemeint.” Der Transzendentalphilosoph kann vor diesem Hintergrund nur zu zeigen versuchen, dass der objektiv gerichtete Urteilssinn, den wir mit der Erfahrung verbinden, der primäre Sinn ist: “Der logische Gebrauch der Kategorien setzt den transzendentallogischen Gebrauch voraus, insofern es dir anfangs nicht freisteht, das Urteil über etwas Gegebenes zu einem bloß subjektiven Meinen zu verdrehen, denn das Urteil ist zuerst einmal ein Ausdruck dafür, dass du eine Erfahrung von etwas (eines Gegenstandes) gemacht hast!”

Aber auch wenn Wahrnehmungsurteile (nicht-konstitutive Verknüpfung von Anschauen und Denken: Kategorien in bloß allgemein-logischem Gebrauch) in Erfahrungsurteilen (konstitutive Verknüpfung von Anschauen und Denken: Kategorien in transzendentallogischem Gebrauch) (genetisch?) fundiert sind, kann nichts die Freiheit des Urteils des Skeptikers anfechten: Denn insofern zu urteilen immer ein freies Vermögen ist, kann der Skeptiker zur Anerkennung der gegenständlichen Implikationen in der gemachten Erfahrung des Gegebenen nicht gezwungen werden, denn das Erfahrungsurteil steckt nicht einfachhin in der Erfahrung (wäre dies die phänomenologische Sicht?), sondern ist nur durch einen “Sprung” – den transzendentallogischen Gebrauch der Urteilskraft – zu erreichen: Die erkenntnismäßige “Besiegelung” (Lask) des gegebenen Erkenntnismaterials ist ein Freiheitsakt. Es genügt also nicht einfach zu sagen: “Wenn der Skeptiker vernünftig wäre, müsste er dem Transzendentallogiker zustimmen, denn in der gemachten Erfahrung, die in einem Urteil über Gegebenes zum Ausdruck gebracht wird, sind ‘immer schon’ die Kategorien am Werk” – nein, denn genau dieses Faktum der Erfahrung weist der Skeptiker (zwar vielleicht aus schwachen, weil allzu künstlichen Gründen) zurück.

Die Unterscheidung zwischen Wahrnehmungs- und Erfahrungsurteilen ist somit nützlich, um zu verhindern, dass der Urteilssinn, der mit einer Erfahrung rechtmäßig verbunden wird, direkt in die anschauliche Gegebenheit hineingeschmuggelt und mit ihr verschmolzen wird (ist das die phänomenologische Neigung?), wodurch die These der Transzendentallogik plötzlich einen zugespitzt psychologischen Sinn – anstatt von der Objektivität von Urteilen zu handeln – annähme: die Kategorien dienten dann der objektiven Gegebenheit für ein Subjekt, nicht mehr der objektiven Gültigkeit eines Urteils! (Dies käme einer Ästhetisierung der transzendentalen Logik gleich, im Gegensatz etwa zur ebenso bedenklichen herrschenden Tendenz, die transzendentale Ästhetik zu logifizieren, indem die Anschauungsformen funktionell an die Kategorien angeglichen werden.) Hier liegt wohl das relative Recht einer nicht-phänomenologischen, neukantianischen Lesart Kants begründet…

Eine wichtige Konsequenz aus der Existenz von Wahrnehmungsurteilen ist: Es gibt, selbst in Bezug auf Gegebenes, auch noch einen anderen möglichen Gebrauch der Kategorien als den transzendentallogischen, nämlich einen rein logisch-ordnenden, der mit keinerlei objektivem Geltungsanspruch verbunden ist. Diese logisch-unverbindliche Möglichkeit des Gebrauchs der Kategorien (die hier rein negativ die Möglichkeit des Skeptizismus einräumt) sehen zu lernen, scheint nämlich wichtig zu sein, um die Nicht-Selbstwidersprüchlichkeit des Denkens des Dings an sichs (Einräumen der positiven Möglichkeit, dass das Ding nicht nur in der Hinsicht, wie es Erscheinung ist, sondern ebenso in der Hinsicht, wie es an sich selbst ist, ausgesagt werden kann) zu verstehen.

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