Hier noch die Aufstellung einer polemischen These, die in einer Auseinandersetzung mit Dewey fruchtbar sein könnte: Der Reflexionsbegriff Deweys ist im Grunde ein nicht-phänomenologischer, da er zur „Primärerfahrung“ in einem nicht-intelligiblen Kausalbezug, jedoch nicht in einem intelligiblen Rechtfertigungsbezug steht. Das heißt, die Reflexion ist nicht der Primärerfahrung verantwortlich: sie antwortet mit den Bedeutungen, die sie entfaltet, nicht auf den Sinn der Primärerfahrung (diese ist daher nicht theoretisch erschließbar), sie operiert nicht gemäß der phänomenologischen Maxime „Zu den Sachen selbst“. All diese  Vorstellungen von Reflexion sind auf Deweys Konzept der Reflexion (und „Kritik“) unanwendbar, da der Rechtfertigungs- und Verantwortlichkeitsbezug erst in Hinblick auf die – konstitutiv durch Handeln vermittelte – „Sekundärerfahrung“ auftritt.

Modellhaft darf man hier die Heideggersche Zeuganalyse heranziehen: Das Hämmern wird erst dann – nämlich praktisch – verstanden, wenn die Reflexion derart ist, dass sie dem Hämmern dient und es verbessert, in Hinblick also auf eine Sekundärerfahrung des Hämmerns, und nicht, indem man versucht, die Primärerfahrung des Hämmerns in ihrem Sachgehalt theoretisch zu erschließen: denn letzteres ist zwar vielleicht phänomenologisch schön (nämlich Sein und Zeit-immanent, Heidegger ist ja kein Pragmatiker), bringt jedoch für die Praxis des Hämmerns nichts. Dewey ist also quasi ein Heidegger von Sein und Zeit, der sich seines theoretischen Interesses beraubt, indem er die Struktur des Zeugs als Modell für alle Erfahrungsbereiche universalisiert. Dadurch wird sein Erfahrungsbegriff unphänomenologisch (was ja nicht sogleich als Verdammungsurteil aufgefasst werden muss).

Erfahrung ohne Erfahrung, könnte man Deweys operativen Erfahrungsbegriff auf den Punkt bringen. Es ist von daher sehr schlüssig, dass die „Neopragmatisten“ Rorty und Putnam bei allem Hader über die rechte Dewey-Lektüre sich einig waren, dass man den Anspruch auf Erfahrungsbezug, den Dewey ohne Zweifel emphatisch gehabt hat, ohne Verlust streichen kann. Und doch sollte man wohl diese operativ implizierte Zweideutigkeit Deweys gegen seine „souveränen“ Interpreten verteidigen.


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